6. Lohnbuchhaltung

6.1    Jahresabschluss

Das Programm L56 "Jahresabschluss" wird neu über die Nummer L561 "Jahresabschluss" gestartet. Sie können wie bisher über das neue Programm ein neues Lohnjahr eröffnen sowie ein Lohnjahr definitiv schliessen. Dabei gilt zu beachten, dass weiterhin lediglich zwei Lohnjahre offen sein können. Zudem wird die Funktion "Kontrolle der Vollständigkeit der Abrechnungsdaten" über ein separates Programm L562 "Abrechnungsdaten überprüfen" ausgeführt. Führen Sie das Programm L562 "Abrechnungsdaten überprüfen" vor dem definitiv Stellen eines Lohnjahres durch.

Weiter kann im Programm L561 "Jahresabschluss" neu definiert werden, ob eine neue Zeitachse erstellt werden soll. Wir empfehlen grundsätzlich, eine neue Zeitachse zu erstellen.
 

6.2    Dossier exportieren

Neu kann ein gesamtes Mitarbeiterdossier oder selektierte Dokumente exportiert werden. Wurden mehrere Lohnabrechnungen von einer Person benötigt, mussten diese einzeln über das Programm L14 "Lohnabrechnungen ausgeben" gespeichert werden. Mit einem Rechtsklick auf den entsprechenden Ordner, erscheint Ihnen die Option "Speichern als Zip…".
 

6.3    Spesenbelege integrieren

Neu können Spesenerfassungen, welche in den Lohn übergeben, auf der Lohnabrechnung dargestellt werden. 
Unter "Gestaltung", "Gestaltung", "Ausgabeneinstellungen der Vorerfassung" kann die Check-box "Vorerfassungsdokument aus dem Dossier anhängen" angewählt werden. 
 

6.4    Neu ELM 5.1 zertifiziert

Ab der Version 2024 unterstütz Abacus aufgrund der AHV-Reform 21 erstellte Schnittstelle ELM 5.1.


6.5    Quellensteuer - Weg- und Zuzug

Im Bereich der Steuern unterscheidet man zwischen dem Wegzugsdatum (Umzugsdatum) und dem Anmeldedatum beim neuen Wohnort. Beide Daten können nicht am selben Tag sein.
Das Abacus bestimmt den Wohnkanton, in welchem die Quellensteuer bezahlt werden muss, anhand des "Gültig ab"-Datums im Personalstamm. Standardmässig geht das Programm davon aus, dass das eingetragene Datum dem Wegzugdatum, der Abmeldung an der bisherigen Adresse entspricht. Der Kantonswechsel ist immer ab dem Folgemonat nach dem Wegzugdatum wirksam.

Beispiele für den Kantonswechsel
Wegzugdatum    Anmeldedatum neuer Kanton    Gültig ab
14.04.2024    15.04.2024    01.05.2024
31.03.2024    01.04.2024    01.04.2024
29.04.2024    30.04.2024    01.05.2024
01.04.2024    02.04.2024    01.05.2024

Neu kann definiert werden, dass das "Gültig ab" Datum dem Anmeldedatum beim neuen Wohnort entspricht. Bitte beachten Sie, dass standardmässig weiterhin davon ausgegangen wird, dass das Wegzugsdatum relevant ist. Gerne können Sie sich melden, möchten Sie die Umstellung vornehmen.