Steuergesetzrevision 2025 im Kanton Luzern
Am 22. September 2024 hat das Luzerner Stimmvolk die Teilrevision des Steuergesetzes für die Staats- und Gemeindesteuern angenommen.
Massnahmen treten am 1. Januar 2025 in Kraft
Das Ziel dieser Revision ist es, die Attraktivität des Standorts Kanton Luzern für Unternehmen zu stärken und natürliche Personen mit tiefem Einkommen sowie Familien mit Kindern zu entlasten. Am 1. Januar 2025 treten die Massnahmen in Kraft.
Weitere Informationen zu den Änderungen und Möglichkeiten zur Steueroptimierung finden Sie in unserem Artikel.