Steuer und Sozialversicherungen
Wichtige Informationen zu den Verzugszinsen auf AHV-Beiträge und die Zinssätze für Steuerzahlungen.
Zinsanpassungen ab 1. Januar 2025
Verzugszinsen auf AHV-Beiträge werden unabhängig davon erhoben, ob das Verschulden beim Versicherten oder bei der Ausgleichskasse liegt. Bei zu spät eingereichten Abrechnungen werden Verzugszinsen von 5 Prozent fällig.
Aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus haben der Bund sowie der überwiegende Teil der Zentralschweizer Kantone die Zinssätze für Steuerzahlungen angepasst. Wer die Steuern frühzeitig entrichtet oder ausreichend Akontozahlungen leistet, profitiert weiterhin von einer Verzinsung – allerdings zu leicht reduzierten Sätzen. Entsprechend gesenkt wurden auch die Zinssätze bei zu tief entrichteten Steuern.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Artikel.