Teilrevision Mehrwertsteuergesetz per 1. Januar 2025

Die wichtigsten Neuerungen des teilrevidierten Mehrwertsteuergesetzes kompakt zusammengefasst.

Was bringt die Teilrevision den KMU?

Am 24. September 2021 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), welche das Parlament im Juni 2023 angenommen hat. Am 21. August 2024 hat der Bundesrat die Teilrevision der  Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) verabschiedet und das Inkrafttreten des revidierten MWSTG auf den 1. Januar 2025 beschlossen. Bis Ende 2024 sollen noch die Praxisbestimmungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) folgen.

Die Neuerungen auf den 1. Januar 2025 lassen sich in die Bereiche Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung gliedern. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

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Bastian Klink
Co-Leiter Niederlassung Sursee, Berater MWST
Dipl. Treuhandexperte, MAS FH in Treuhand und Unternehmensberatung, MAS FH in MWST / VAT / LL.M. VAT, dipl. Betriebswirtschafter HF